Die „wilde Ehe“ im Alter

Für das Alter den Lebenspartner absichern

Darauf sollte im Alter geachtet werden!

Die „wilde Ehe“ im Alter. Zusammenleben ohne Trauschein – früher war das eher die Ausnahme, heute ist es völlig normal. Doch egal, ob mit oder ohne Trauschein: Menschen im Rentenalter sollten rechtzeitig alles regeln. Mit dem demografischen Wandel und der modernen Lebenseinstellung hat sich vieles verändert. Partner wechseln schneller und es muss für ein Zusammenleben nicht mehr geheiratet werden.

Gemeinsames Leben für den Ernstfall regeln

Wer diesen Lebensabschnitt den eigenen Wünschen entsprechend gestalten möchte, braucht unbedingt eine gegenseitige Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungs- und Patientenverfügung. Zudem gilt es, den Partner abzusichern. Denn verstirbt der Eigentümer einer gemeinsam bewohnten Immobilie, entscheiden die Erben als nächste Angehörigen. Der unverheiratete Partner muss dann den Auszug akzeptieren, wenn die Erben dies wünschen.

Hohe Erbschaftssteuer führt in eine Zwangslage

Auch wenn der Verstorbene keine Erben hat, kann der Partner oft nicht in der gemeinsam bewohnten Immobilie bleiben. Denn unverheiratete Paare sind untereinander laut Gesetz nicht erbberechtigt. Selbst wenn sie sich in einem Erbvertrag oder Testament gegenseitig als Erben einsetzen, sind die Freibeträge viel geringer als bei Verheirateten. Erbt ein Ehegatte, gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, erbt ein nicht verheirateter Partner, sind lediglich 20.000 Euro steuerfrei.

Die Erbschaftsteuer bringt den Hinterbliebenen dann oft in eine Zwangslage: Die gemeinsam bewohnte Immobilie des verstorbenen Partners muss verkauft werden, um die Steuer zahlen zu können. „Dieses Thema gehört spätestens mit Eintritt des Rentenalters auf die Tagesordnung“, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten (www.deutsche-leibrenten.de ). „Dabei sollte auch eine Immobilien-Rente in Betracht gezogen werden. Denn sie sichert den Lebenspartner über den Tod hinaus durch Erhalt von Rente und Wohnrecht ab.“

Finanziell abgesichert bis zum Lebensende

Bei einer Immobilien-Rente verkaufen Menschen ab 70 Jahren ihr Eigentum und bekommen im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht und eine lebenslange Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beiden. Sowohl das Wohnrecht als auch die Leibrente werden im Grundbuch verankert. Erst wenn der länger lebende Partner auszieht oder verstorben ist, geht der Besitz auf den Käufer über. Friedrich Thiele: „Die Immobilien-Rente sorgt dafür, dass der Partner finanziell keine Sorgen haben muss. Egal, wer zuerst stirbt: Der andere ist abgesichert bis zum Lebensende.“

 

akz

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