Eine Patientenverfügung sorgt für Sicherheit

Für den Notfall alles regeln

Angehörige können nur mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden.

Eine Patientenverfügungen sorgt für Sicherheit. Unfälle und Krankheiten machen beim Alter keinen Unterschied. Darum ist es jederzeit wichtig, eine Patientenverfügung zu haben. Doch was sind die größten Irrtümer und worauf kommt es an?

Nur ungern setzen wir uns mit Krankheit und Krankenhausaufenthalten auseinander. Wissend, dass es mit der Gesundheit schnell und unvorhergesehen vorbei sein kann. Doch was passiert, wenn man durch Krankheit oder einen Unfall selbst nicht mehr über seine Belange entscheiden kann? Wer bestimmt über die Behandlung, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist?

Irrtum Nummer 1: „Dann entscheidet doch automatisch mein Partner”

Wiederbelebungsversuche, künstliche Ernährung, Dialyse – über all diese Maßnahmen müssen andere entscheiden, wenn der Patient es nicht mehr selbst kann. Dafür braucht es einen Betreuer. Es besteht der Irrglaube, dass in einem solchen Fall automatisch der Ehepartner, die Kinder oder bei jungen Erwachsenen die Eltern diese Funktion übernehmen. Doch Vorsicht: Ehepartner, Kinder oder Eltern sind nicht automatisch die gesetzlichen Vertreter! Angehörige können nur entscheiden, wenn sie eine Vorsorgevollmacht bekommen haben. Dies kann einfach mit einer Patientenverfügung geregelt werden.

Irrtum Nummer 2: „Viel zu aufwendig und außerdem brauche ich doch bestimmt eine notarielle Beglaubigung”

Ein weiterer Irrtum ist, dass eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden müsste. Das stimmt so nicht. Es genügt ein ausgefüllter, mit Datum und Unterschrift versehener Patientenverfügungs-Vordruck, um auf der sicheren Seite zu stehen. Solche stehen als anwaltlich geprüfte Dokumente von Avery Zweckform zum Download oder in Form von Formularbüchern zur Verfügung. Damit verschafft man sich und den Angehörigen Klarheit und Rechtssicherheit.

Irrtum Nummer 3: „Lieber allgemeine Formulierungen verwenden“

Spielräume offenlassen und die Patientenverfügung allgemein formulieren? Keine gute Idee! Das macht ein BGH-Urteil von 2016 deutlich. Der Bundesgerichtshof entschied in einem konkreten Fall, die Formulierung „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ für sich allein reiche nicht aus, um eine durchgeführte künstliche Ernährung abzubrechen. Deshalb: Auch delikate Entscheidungen schon im Vorfeld treffen und konkret angeben. Sollten medizinische Fragen aufkommen, empfiehlt es sich, einen Hausarzt zu konsultieren.

akz

Unser Newsletter

Neue Gewinnspiele & Gutscheine
• Unsere aktuellen Neuigkeiten
• Aktionsangebote & Reisen

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.