Neues aus der Umweltzone Straßburg

Ohne Umweltplakette „Crit´Air“ droht Bußgeld!

Im Jahr 2017 wurde die Eurometropole Straßburg als Umweltzone deklariert. Zunächst brauchten Autofahrerinnen und Autofahrer die französische Umweltplakette Crit´Air nur bei Feinstaubalarm.

Mit der Einführung einer festen Umweltzone (ZFE-m) wurde die Plakette im vergangenem Jahr ganzjährig zur Pflicht. Und Fahrzeuge mit der Crit´Air-Vignette 5 durften nicht mehr fahren.

Nach einer einjährigen Gewöhnungsphase können seit dem 1. Januar 2023 Verstöße gegen die Plakettenpflicht und das Fahrverbot sanktioniert werden.

Was ist eine Crit´Air-Plakette?

Es gibt sechs Kategorien der französischen Umweltplakette. Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, richtet sich nach dem Schadstoffausstoß. E-Autos erhalten z. B. die Kategorie 0, EURO-2-Diesel die Kategorie 5. Keine Plakette erhalten u. a. PKW mit der Schadstoffklasse EURO 1 und Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997.

Wo kann die Plakette bestellt werden?

Die Crit’Air-Vignette kann nur auf der Internetseite des französischen Umweltministeriums beantragt werden.

Hochgeladen werden muss eine Kopie des Fahrzeugscheins. Die Bezahlung ist mit Kreditkarte oder über Paypal möglich. Inklusive Versand nach Deutschland kostet die Plakette 4,51 Euro.

Vorsicht vor privaten Anbietern im Internet. Diese bestellen die Plakette ebenfalls über das Ministerium und verkaufen sie dann zu einem weitaus höheren Preis.

Wer benötigt die Crit´Air-Plakette?

Alle französischen und ausländischen Kraftfahrzeuge benötigen in der Eurometropole eine Crit´Air-Vignette. Das betrifft sowohl PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw, Busse und Reisebusse, also auch Motorräder, Trikes sowie Elektroleichtfahrzeuge. Die Crit´Air-Plakette ist für alle französischen Umweltzonen gültig.

Für wen gelten in der Eurometropole Fahrverbote?

Wer keine Plakette hat, darf in der Umweltzone weder fahren noch parken. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit der Crit´Air-Kategorie 5.

In den kommenden Jahren werden in der Eurometropole die Fahrverbote wie folgt erweitert:

ab 2024 für Fahrzeuge mit Crit’Air-Kategorie 4

ab 2025 für Fahrzeuge mit Crit’Air-Kategorie 3

ab 2028 für Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorie 2

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja. Autofahrer, die keine Plakette haben oder die vom Fahrverbot betroffen sind, können sich für einen „24-Stunden-Pass“ registrieren, mit dem man 24 Mal im Jahr für die Dauer von 24 Stunden in der Eurometropole fahren kann. Zudem kann für bestimmte Fahrzeuge, z. B. Oldtimer, eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Wo ist die Umweltplakette Pflicht?

Die Crit´Air-Plakette wird in allen 33 Gemeinden der Eurometropole benötigt. Ausgenommen sind folgende Autobahnabschnitte:

A4 nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 in Vendenheim

A35 nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 in Vendenheim

M35 bis zum Autobahnkreuz M35/ M3533 in Geispolsheim

M353

A355

Durchreisende können die Umweltzone also auch ohne Plakette umfahren.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Autofahrerinnen und Autofahrern, die sich nicht an die Regelungen halten, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld.

Für PKW- und Motorrad liegt dieses bei 68 Euro. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen 135 Euro an.

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